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Berufsunfähigkeits - Versicherung

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Wer wegen Krankheit oder Unfall seinen Beruf aufgeben muss, ist in der Regel auf die gesetzliche Frührente angewiesen. Da der Staat jedoch die gesetzlichen Leistungen für Invaliden ständig kürzt, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Sicherung dringend angeraten. Besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsanfänger: Um nämlich Leistungen aus der gesetzlichen Frührentenkasse beziehen zu können, müssen Sie als Arbeitnehmer erst mal 5 Jahre eingezahlt haben. Wer innerhalb dieser Wartezeit zum Invaliden wird, hat keinerlei Ansprüche!

Nach dem Rentenreformgesetz 1999 wird seit dem Jahr 2000 von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gezahlt. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt. Gegebenenfalls wird dem Berufsunfähigen zugemutet, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Die EM-Rente entspricht in etwa 60 Prozent der Altersrente, die der Invalide erreicht hätte, wenn er bis zum 57. Lebensjahr gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge entsprechend seinen jetzigen Einkünften gezahlt hätte.

Wichtig für alle: Sichern Sie sich so ab, dass die Leistungen aus allen Versicherungen (privat, betrieblich, gesetzlich) zusammen mindestens Ihr bisheriges Nettoeinkommen erreichen. Je länger Sie in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben, desto unwichtiger wird die Absicherung über eine BUV. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, "rückwirkende Leistungen" zu vereinbaren. Damit sichern Sie sich die volle Rente ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft in Verbindung mit einer Riskolebensversicherung angeboten. Die Kombi-Police ist kaum teurer als der Einzelvertrag und Sie können damit gleichzeitig einen Lebenspartner absichern.




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