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Private Unfallversicherung

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Unfälle passieren immer und zu jeder Zeit. Am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro wie auch auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch bei Unfällen versichert. Allerdings passieren rund siebzig Prozent aller Unfälle zu Hause und in der Freizeit und liegen somit außerhalb des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein privater Unfallschutz ist deshalb vor allem für Hausfrauen, Kinder, Schüler und Studenten, Rentner oder Arbeitslose wichtig. Sie üben nämlich keine anerkannte Berufstätigkeit aus und haben somit auch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente bzw. können kaum aus einer privaten BUV (Berufsunfähigkeitsversicherung) Rentenansprüche geltend machen. Gerade Kinder sollten deshalb unbedingt mit einer UV abgesichert werden. Aber auch bei einem gewagten Hobby oder einem riskanten Beruf wird die private Unfallversicherung zum absoluten Muß. Für alle anderen ist eine BUV weit wichtiger, denn die deckt neben dem Risiko "Unfall" auch das Risiko "Krankheit" ab.

Wann tritt die Unfallversicherung ein?
Die Unfallversicherung tritt ein bei Unfällen, die eine bleibende Behinderung (= Invalidität) zur Folge haben. Generell gilt der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung weltweit. Anhand der sogenannten "Gliedertaxe" bewertet die Versicherung den Grad der Invalidität und zahlt dann eine entsprechende einmalige Summe, bei neuen Tarifformen auch eine lebenslange Rente aus. Wer nur für den Katastrophenfall, also für hohe Invaliditätsgrade, gut und möglichst billig vorsorgen will, für den ist ein Vertrag, der die Leistung progressiv staffelt, die richtige Wahl. Die Geldzahlung steigt meist ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent überproportional zur versicherten Summe an. In der Spitze gibt es dann - je nach Anbieter - 225, 300 oder 350 Prozent der Grundleistung.
Wichtig: Vergleichen Sie unbedingt Preise und Angebote verschiedener Versicherer - die Preisunterschiede sind riesig - bis zu 400 %. Und Finger weg von überflüssigen Zusatzangeboten wie Krankenhaustagegeld, Genesungs- und Schmerzensgeld. Sie rechnen sich in der Regel nicht.

Sind Kinder oder andere Familienmitglieder mitversichert?
Die private Unfallversicherung wird immer für eine bestimmte Person abgeschlossen und kann daher nicht übertragen werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Partner-, Kinder- oder Gruppen- Unfallversicherung abzuschließen. Die Leistungen der verschiedenen Unfallversicherungs-Formen gestalten sich dann entsprechend unterschiedlich.

Kündigungsmöglichkeit
Mit drei Monaten Frist zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.




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