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Hausratversicherung

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Eine Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Fahrrad aus abgeschlossenen Räumen, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.) vor den finanziellen Folgen der Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel verursacht werden. Versicherungsschutz besteht auch für Aufräumungskosten in Mietwohnungen oder Hotels nach Brand- oder Leitungswasserschäden sowie Schloßänderungskosten nach einem Einbruch. Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl aus nicht abgeschlossenen Räumen und Glasbruch erweitert werden. Überspannungsschäden abzusichern, macht Sinn. Glasversicherungen sind dagegen weniger ratsam, da sie Ersatz nur bei Totalschaden gewähren. Eine Reihe von Versicherungsunternehmen versichert darüber hinaus Schäden durch Überschwemmung und Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Lawinen und Schneedruck. Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge.

Einige Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind, sind von der Versicherung ausgenommen:
- Glimmende Zigaretten oder Streichhölzer
- Kurzschluss an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
- Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
- Niederschläge, Grund- und Hochwasser
- Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
- Kriegsereignisse.

Eine Hausratversicherung lohnt sich erst, wenn die Wohnungseinrichtung einen gewissen Wert hat. Sie ist daher meist weniger sinnvoll für Singles mit kleinem Haushalt, empfehlenswert dagegen in der Regel für Paare und Familien. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit m²-Fläche der Wohnung) beim Versicherer anzugeben. Die Versicherungssumme sollte mindestens pro Quadratmeter Wohnfläche mit 500 Euro multipliziert werden. Zum Beispiel: Die Wohnfläche beträgt 50 Quadratmeter. Dies ergibt eine Versicherungssumme von 25 000 Euro. Die Versicherungssumme kann je nach Wertgegenständen auch höher sein. In diesem Fall können Sie alle Gegenstände einzeln ermitteln.

Die private Hausratversicherung haftet nicht
- bei falschen Angaben des Versicherungsnehmers im Versicherungsantrag
- wenn die Versicherungsprämie trotz Mahnung der Versicherung nicht gezahl - t wurde
- bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden
- bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
- bei Schäden durch Rauchen im Bett
- bei Schäden, die durch selbstgebastelte Stromleitungen entstehen
- bei Versicherungsbetrug, wird zusätzlich mit einer Anzeige geahndet.




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