Alles, was Sie über den Militärdienst wissen möchten!
In der letzten Zeit wird von jungen Türken, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, sehr oft die folgende Frage gestellt: Muss man nach dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft in der Türkei Militärdienst leisten? Vaybee hat für Sie die meistgestellten Fragen erforscht. Sie haben sicherlich darüber hinaus noch mehr Fragen über den Militärdienst. Wenn Sie diese Fragen einem türkischen General-konsulat stellen oder der Redaktion von vaybee per e-mail zusenden, werden wir sie für Sie beantworten.
Die türkischen Gesetze sagen über den Militärdienst vor allem folgendes: Dienst für das Vaterland ist Recht und Pflicht eines jeden Türken.
Befreiung vom Militärdienst durch eine Ausgleichszahlung
Frage: Wer kann vom Recht auf Befreiung vom Militärdienst durch Ausgleichszahlung Gebrauch machen?
Antwort: Arbeiter, Selbständige und diejenigen, die wegen Ausübung einer Kunstart im Ausland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben, können von diesem Recht Gebrauch machen, wenn sie nachweisen können, dass sie drei Jahre im Ausland gelebt und davon ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Frage: Welche Dokumente muss ich zwecks Aufschiebung des Militärdienstes beim ersten Mal vorlegen?
Antwort: Beim ersten Mal müssen Sie sich mit Ihrem Reisepass, der Arbeitserlaubnis, dem Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber oder einer Verdienstbescheinigung und mit drei Lichtbildern persönlich an das türkische Generalkonsulat wenden.
Frage: Wieviel Prozent des Betrages der Ausgleichszahlung für den Militärdienst muss ich bei Stellung des Antrags bezahlen?
Antwort: Der Gesamtbetrag beträgt 10.000 DM. Sie müssen als erste Rate 2.500 DM zahlen. Den Restbetrag von 7.500 DM können Sie in drei Raten zahlen oder den Gesamtbetrag als Ganzes überweisen oder bei Vollendung Ihres 38. Lebensjahres in einer Rate zahlen.
Frage: Ich wurde aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen und habe die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Muss ich in der Türkei Militärdienst leisten?
Antwort: Da Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind Sie in der Türkei nicht mehr wehrpflichtig.
Frage: Ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft. Wenn ich in dem Land, in dem ich lebe, Militärdienst leiste, werde ich in der Türkei vom Militärdienst befreit?
Antwort: Diejenigen, die im Ausland geboren wurden und dort leben, werden in der Türkei vom Militärdienst befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie in dem Land, wo sie leben, ihren Militärdienst abgeleistet haben.
Frage: Wann muss ich spätestens den Antrag auf Ausgleichszahlung anstelle des Militärdienstes stellen?
Antwort: Bevor Sie Ihr 38. Lebensjahr vollenden, müssen Sie einen Antrag auf Ausgleichszahlung anstelle des Militärdienstes an das Konsulat gestellt haben.
Frage: Ich bin vor kurzem als Ehegatte einer Arbeitnehmerin aus der Türkei gekommen und möchte meinen Militärdienst aufschieben. Was soll ich machen?
Antwort: Damit die Ehegatten der Arbeitnehmerinnen ihren Militärdienst aufschieben lassen können, müssen sie im Ausland den Status eines Beschäftigten haben und in Besitz einer Arbeitserlaubnis sein. Wenden Sie sich mit der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, dem Arbeitsvertrag sowie mit drei Lichtbildern an das türkische Generalkonsulat zwecks Aufschiebung Ihres Militärdienstes.