Rechtsextremer bekommt Arbeitslosengeld gekürzt, weil er nicht für Ausländer arbeiten will.
Das Sozialgericht Dortmund hat in einem am Montag (18.12.2006) bekannt gewordenen Urteil die Klage eines rechtsextremen Deutschen aus Lünen als unbegründet abgewiesen. Dem rechtsextremistisch gesinnten Arbeitslosen darf das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, wenn er sich weigert, in einem multikulturellen Forum zu arbeiten, entschied das Sozialgericht.
Im vorliegenden Fall war dem Mann von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für den Kreis Unna das Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro für drei Monate um knapp ein Drittel gekürzt worden. Als Sympathisant einer rechten Partei hatte er sich außerstande gesehen, sich bei einem multikulturellen Forum um eine Stelle zu bewerben. Der rechtsextremistische Arbeitslose hatte erklärt, nicht für eine Institution arbeiten zu können, die die Integration von Ausländern unterstütze und von Ausländern geführt werde. Zudem diene die angebotene Stelle nach seiner Ansicht nicht seiner Integration in den Arbeitsmarkt, sondern der Disziplinierung und Demütigung.
Das Sozialgericht verwarf diese Argumentation. Der angebotene Job sei dem Mann zumutbar. Die Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit des Klägers finde ihre Grenzen in dem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung von Ausländern. Der politische Standpunkt des Klägers gegenüber Ausländern müsse bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes deshalb nicht berücksichtigt werden. Ob das multikulturelle Forum den Mann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hätte, ist nicht bekannt.
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