Der türkische Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer hat sich mit einem Brief an Bundespräsident Horst Köhler in die Zuwanderungsdebatte eingeschaltet. Der auf den 12. Juli datierte Brief wurde am vergangenen Donnerstagabend dem deutschen Botschafter in Ankara übergeben. In dem Schreiben an Horst Köhler äußerte Sezer die Erwartung, der deutsche Bundespräsident werde seine Unterschrift unter das neue Zuwanderungsgesetz, das in der türkischen Gemeinde berechtigte Skepsis und Unruhe ausgelöst habe, noch einmal überdenken.
Die neuen Bestimmungen beträfen vor allem die türkischstämmigen Bürger und verstießen nach Meinung der türkischen Verbände und vieler Experten gegen internationale Menschenrechtsbestimmungen, die Abkommen über bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, verletzten den Schutz der Familie und vor Diskriminierung. Das türkische Staatsoberhaupt erinnerte seinen deutschen Kollegen daran, dass die nahezu drei Millionen in Deutschland lebenden Türken schließlich auf Einladung des deutschen Volkes gekommen seien. Durch ihren Fleiß und Einsatz würden sie seit über 40 Jahren zur Entwicklung Deutschlands beitragen. Ein großer Teil von ihnen habe sich in die deutsche Gesellschaft integriert, "und wir haben gemeinsam erhebliche Bemühungen unternommen, um auch die restlichen zu integrieren".
Bundespräsident Köhler hat das umstrittene Zuwanderungsgesetz gegen Kritik von türkischer Seite verteidigt. In einem Interview mit dem ZDF (14.07.) sagte Köhler am Samstag, er werde das Gesetz, das ihm voraussichtlich in der kommenden Woche vorliegt, sorgfältig prüfen. Den Vorwurf, das Gesetz sei rassistisch, wies er jedoch zurück. "Wenn ich jetzt im Vorlauf zu dieser Prüfung höre, uns würde Rassismus unterstellt, muss ich Ihnen sagen, da bin ich doch sehr verwundert."
Zentraler Kritikpunkt der türkischen Verbände an dem neuen Zuwanderungsgesetz sind die neuen Regeln für den Familiennachzug. Nachziehende Ehegatten müssen sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können, und bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland erste Sprachkenntnisse nachweisen. Die türkischen Verbände wie Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), die Türkische Gemeinde in Deutschland sowie die Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland haben zwar keine Einwände gegen das Sprachenlernen schon im Herkunftsland, lehnen dies als Bedingung aber ab. Da nachziehende Ehegatten aus zahlreichen Ländern wie Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, den USA und anderen diese Voraussetzungen nicht erfüllen müssen, sehen sie darin eine ethnische Diskriminierung türkisch- und arabischstämmiger Migranten. Die Verbände erwägen deshalb eine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.