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Drehgenehmigung für Deutsche Medienvertreter

Merkblatt über Einholung von Drehgenehmigungen für Fernseh- und Film-Teams

Das Türkisches Außenministerium (TAM) teilte der Botschaft mit Schreiben vom 8. Juni 2004 unter Bezug auf einen Ministerratsbeschluss (Nr. 6270) vom Oktober 2003 (in Resmi Gazete am 10.11.2003) mit, dass die zu Klagen führenden langen und mühsamen bürokratischen Formalitäten bei Erteilung von Genehmigungen für ausländische Forscher sowie für Film- und TV-Aufnahmen vereinfacht worden seien:

1. Die Neuregelung sehe für ausländische Forscher in der TUR vor, die Anträge auf Forschungen bzw. Recherchen sowie Drehgenehmigungen, anstatt wie bisher über das TAM, direkt bei der entsprechenden Behörde (für Dokumentationen und Filmaufnahmen ausländischer TV-Teams sei dies die Generaldirektion für Urheberrechte) zu stellen, die den Antrag binnen 5 Arbeitstagen zu beantworten habe.

2. Ausgenommen seien "archäologische Ausgrabungen", "Flächen-Forschung", "Unterwasser-Archäologie" sowie Recherchen in "Grundbuch- und Kataster-Einträgen", für die nach wie vor die bisherige Regelung gelte, d.h. Antrag über die türkischen Vertretungen im Ausland oder über die jeweilige ausländische Vertretung in der TUR an die Kulturabteilung des TAM (mit bisherigen Formularen).

3. Weitere Anträge zu über die o.g. hinausgehenden Forschungen/Recherchen und Film- und Photoaufnahmen zu wissenschaftlichen Zwecken in der TUR auf Land, in Luft, zur See, in Flüssen und Seen, zur Natur und Landschaft sowie zu archäologischen, historischen, geologischen und soziologischen Themen seien direkt an die entsprechende örtliche Einrichtung oder die ihr übergeordnete Behörde per Post, Fax oder E-Mail zu richten. Hierfür sei das Formular-1 (Örnek-1) zu nutzen.
Der Antrag soll von der angeschriebenen Behörde beantwortet werden. Bei der Antragstellung habe die türkische Vertretung im Ausland oder die jeweilige ausländische Vertretung in der TUR die entsprechende Kontaktadresse der anzuschreibenden Behörde bzw. Arbeitseinheit zu nennen.

4. Über wissenschaftliche Forschungen hinausgehende Ton- und Videoaufzeichnungen sowie Dokumentationen und kommerzielle Filmaufnahmen seien künftig an die dem Kultur- und Tourismusministerium untergeordnete Generaldirektion für Urheber- und Kinorechte mit dem Formular-2 (Örnek-2) zu richten. Die Bearbeitung sowie die Beantwortung der Anfrage erfolge durch die Generaldirektion (Tel: 0312-310 08 11 / 310 0026 / 310 01 42; Fax: 0312-310 00 63;

5. Alle weiteren, über die o.g. wissenschaftlichen Forschungen und Recherchen sowie archäologische Ausgrabungen hinausgehende Erlaubnisse für Rundfunk- und TV-Journalisten zu journalistischen Tätigkeiten, Interviews, Aufnahmen (Foto, Ton, Video, Film) an öffentlichen Orten sollen wie bisher über die Informationsabteilung des TAM in Zusammenarbeit mit dem Presse- und Informationsamt laufen.

Quelle: Mitteilung der Deutschen Botschaft Ankara




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